Baubegleitung während der Sanierung
Eine energetische Sanierung endet nicht mit der Planung.
Gerade bei geförderten Maßnahmen müssen technische Anforderungen eingehalten und gegenüber BAFA oder KfW nachgewiesen werden.
Mit einer energetischen Baubegleitung unterstütze ich Sie dabei, die geplanten Maßnahmen entsprechend der energetischen und fördertechnischen Anforderungen vorzubereiten, umzusetzen und zu dokumentieren.
Von der Planung bis zum Fördermittelnachweis
Bereits vor der Beauftragung von Fachunternehmen sollte geprüft werden, ob die geplante Ausführung die technischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt.
Das betrifft beispielsweise Dämmstärken und U-Werte, Fenster und Türen, Wärmebrücken, Lüftungstechnik oder die energetische Qualität weiterer Bauteile.
So können Unstimmigkeiten möglichst bereits vor Beginn der Arbeiten erkannt werden.
Leistungen der energetischen Baubegleitung
Je nach Sanierungsmaßnahme kann die Begleitung unter anderem die Prüfung der geplanten energetischen Ausführung, die Abstimmung technischer Anforderungen mit Fachunternehmen, die Kontrolle förderrelevanter Unterlagen sowie die Dokumentation der ausgeführten Maßnahmen umfassen.
Bei geförderten Einzelmaßnahmen werden außerdem die erforderlichen technischen Nachweise für BAFA beziehungsweise KfW erstellt.
Nach Abschluss der Maßnahme wird geprüft, ob die für die Förderung erforderlichen Unterlagen vorliegen und die bestätigten energetischen Anforderungen umgesetzt wurden.
Warum ist eine Baubegleitung sinnvoll?
Viele spätere Probleme entstehen an Details.
Bei einer Fassadendämmung sind beispielsweise Fensteranschlüsse, Sockel, Dachanschlüsse oder Wärmebrücken besonders wichtig. Beim Fenstertausch kann zusätzlich ein Lüftungskonzept erforderlich werden. Auch bei Dach- und Deckendämmungen können Anschlussdetails einen erheblichen Einfluss auf die energetische Qualität haben.
Eine frühzeitige fachliche Begleitung schafft hier zusätzliche Sicherheit.
Förderung der Baubegleitung
Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann staatlich gefördert werden.
Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen beträgt die Förderung aktuell 50 % der förderfähigen Kosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können dafür bis zu 5.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr berücksichtigt werden.
Bei einer KfW-Effizienzhaussanierung über das Programm 261 wird die Baubegleitung ebenfalls separat berücksichtigt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können hierfür bis zu 10.000 € zusätzlicher Kreditbetrag angesetzt werden, davon werden 50 % als Tilgungszuschuss gewährt.
Die konkreten Fördermöglichkeiten hängen vom jeweiligen Vorhaben und Förderprogramm ab.
Wichtig: energetische Baubegleitung
Die energetische Baubegleitung konzentriert sich auf die energetische Qualität und die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms. Sie ersetzt nicht automatisch eine vollständige Bauleitung beziehungsweise Objektüberwachung aller Gewerke.

