Fördermittelberatung & -beantragung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden werden durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt.
Je nach Maßnahme können Zuschüsse des BAFA, Zuschüsse oder Förderkredite der KfW sowie zusätzliche Förderungen für Fachplanung und Baubegleitung genutzt werden.
Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der geplanten Maßnahme, dem Gebäude, den Investitionskosten und teilweise auch von der persönlichen Situation des Eigentümers ab.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die grundsätzliche Aufteilung bleibt bestehen: Das BAFA ist insbesondere für sonstige energetische Einzelmaßnahmen zuständig, die KfW unter anderem für die Heizungsförderung und umfassende Effizienzhaussanierungen
BAFA – Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen
Wer sein Gebäude nicht vollständig auf einmal saniert, sondern einzelne energetische Maßnahmen umsetzt, kann hierfür Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten.
Typische geförderte Maßnahmen sind beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken oder Kellerdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz, Lüftungsanlagen sowie bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung beträgt die Grundförderung aktuell 15 % der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan können aktuell bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr berücksichtigt werden.
Das entspricht bei 15 % Grundförderung bei einem Einfamilienhaus einem maximalen Zuschuss von 4.500 € pro Kalenderjahr, sofern die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Kurz zum iSFP
Liegt ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan vor, kann sich der Kostenrahmen für sonstige Effizienzmaßnahmen bei der ersten Wohneinheit auf bis zu 60.000 € erhöhen.
Zusätzlich kann unter den aktuellen Voraussetzungen ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten berücksichtigt werden. Seit dem 21.07.2026 gelten hierfür allerdings neue Mindestinvestitionsgrenzen; bei einem Einfamilienhaus wird der Bonus grundsätzlich erst für den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 € relevant.
KfW – Förderung einer neuen Heizung
Der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizungsanlage wird bei privaten Eigentümern insbesondere über die KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt.
Gefördert werden beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, bestimmte Biomasseanlagen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Grundförderung beträgt aktuell 30 %.
Abhängig von der persönlichen Situation und der auszutauschenden Heizungsanlage können zusätzliche Bonusförderungen hinzukommen. Bis zum 31.01.2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus unter den entsprechenden Voraussetzungen 16 %. Zusätzlich ist für selbstnutzende Eigentümer abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein Einkommensbonus von 10 bis 40 % möglich.
Insgesamt sind derzeit abhängig von den persönlichen Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 80 % möglich.
Förderfähige Kosten beim Einfamilienhaus
Für die erste Wohneinheit können bei Anträgen seit dem 21.07.2026 aktuell maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden.
Dieser Förderhöchstbetrag soll ab dem 01.02.2027 schrittweise reduziert werden.
KfW – Komplettsanierung zum Effizienzhaus 261
Wer ein Gebäude umfassend energetisch saniert und dabei einen definierten Effizienzhausstandard erreicht, kann die KfW-Förderung Wohngebäude – Kredit 261 nutzen.
Dabei wird nicht eine einzelne Maßnahme gefördert, sondern das Gebäude als Gesamtsystem betrachtet.
Förderfähig sind beispielsweise umfangreiche Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, wenn dadurch eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreicht wird.
Seit dem 21.07.2026 können hierfür bis zu 150.000 € Förderkredit je Wohneinheit bereitgestellt werden.
Zusätzlich kann abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Dieser reduziert den Betrag, der später zurückgezahlt werden muss. Zusätzliche Boni können beispielsweise bei einem Worst Performing Building oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einer seriellen Sanierung möglich sein.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller ist – einzelne BAFA-Maßnahmen oder eine umfassende Effizienzhaussanierung – sollte deshalb insbesondere bei größeren Sanierungsvorhaben vor Beginn geprüft werden.
KfW-Ergänzungskredit 358, 359
Für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen kann zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 genutzt werden.
Damit können aktuell bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit zur Finanzierung geförderter Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass für die Maßnahme bereits eine entsprechende Zuschusszusage beziehungsweise Bewilligung vorliegt
Auch Fachplanung und Baubegleitung werden gefördert
Nicht nur die eigentliche Sanierungsmaßnahme kann förderfähig sein.
Auch Leistungen eines Energieeffizienz-Experten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung können im Rahmen der BEG unterstützt werden.
Bei BAFA-Einzelmaßnahmen beträgt die Förderung hierfür aktuell 50 % der förderfähigen Kosten.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die grundsätzliche Aufteilung bleibt bestehen: Das BAFA ist insbesondere für sonstige energetische Einzelmaßnahmen zuständig, die KfW unter anderem für die Heizungsförderung und umfassende Effizienzhaussanierungen
Förderung richtig beantragen
Bei einer geförderten Sanierung ist die richtige Reihenfolge besonders wichtig.
Bei BEG-Einzelmaßnahmen muss bereits vor der Antragstellung grundsätzlich ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten und das geplante Umsetzungsdatum nennen. Eine nachträgliche Ergänzung dieser Förderbedingung kann förderschädlich sein.
Deshalb sollte die Förderfähigkeit einer Maßnahme möglichst vor der endgültigen Beauftragung und vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.
Individuelle Fördermittelprüfung
Welche Fördermöglichkeit zu Ihrem Gebäude passt, lässt sich nicht allein anhand eines Fördersatzes entscheiden.
Entscheidend sind unter anderem die geplante Maßnahme, der energetische Ausgangszustand, die Investitionskosten, technische Mindestanforderungen und mögliche Kombinationen verschiedener Förderprogramme.
Ich unterstütze Sie dabei, die für Ihr Vorhaben relevanten Fördermöglichkeiten zu prüfen und die notwendigen energetischen Nachweise vorzubereiten.
Stand der Förderinformationen: August 2026. Förderprogramme, Fördersätze und Voraussetzungen können geändert werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen von BAFA, KfW und Bund.

